Arbeitsschutz psychische Gefährdungsbeurteilung
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplatztypen ist seit 2014 auch im ArbSchG verankert und für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend.
Im Januar 2018 veröffentlichte die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)“ eine überarbeitete Leitlinie, die die Schlüsselfaktoren „Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Handlungsspielraum und soziale Beziehungen, insbesondere zu Vorgesetzten, sowie die Gestaltung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insbesondere die Belastung durch Lärm“ mit aufgenommen hat.
Die von uns durchgeführte „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ richtet sich stets nach den aktuellen GDA-Leitlinien und verfügt über DIN ISO 10075 zertifizierte Verfahren.
Unsere Maßnahmen sind so ausgerichtet, dass Ihr Unternehmen und/oder Ihre Mitarbeiter eine Verbesserung erfahren, so dass die Mitarbeiterzufriedenheit und die Arbeitseffizient steigt. Eine gut durchgeführte „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ ist ein echter Unternehmensgewinn, der sie auch als zukünftiger Arbeitgeber interessant macht.
PROGNOSEN ZUR KRANKHEIT DURCH…
Lärm | mtl. 17 |
Stress | mtl. 25 |
Arbeitsplatz | mtl. 43 |
Mobbing | 27 |
SPRECHZEITEN
Montag – Freitag | 8:00 – 17:00 |
Samstag | nach Vereinbarung |
Sonntag | nach Vereinbarung |
ANFAHRT

DAS SAGEN MEINE KUNDEN
Ein Auszug aus wertvollen Kundenmeinungen, die Ihnen ein Bild der Notwendigkeit meiner Dienstleistungen vermitteln.

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